Neben Gebäuden, Maschinen, Fahrzeugen und Tierbeständen tragen Agrarunternehmen Risiken, die nicht auf dem Feld entstehen: Datenverlust, Organhaftung, Rechtsstreit, Zahlungsausfall, Unfall und Personalbindung.
Wir sehen den bestehenden Bestand durch, ordnen die Bausteine nach Betriebsrelevanz und ergänzen nur, was einen erkennbaren Unterschied macht.
Melkroboter, GPS-Lenksysteme, Herdenmanagement, Buchhaltung: Schadsoftware, Angriffe und Datenverluste legen heute ganze Betriebsabläufe still.
Schutz für Geschäftsführung und Entscheidungsträger vor den finanziellen Folgen persönlicher Haftungsansprüche aus unternehmerischen Entscheidungen.
Vertragsstreitigkeiten, arbeitsrechtliche Fragen und behördliche Verfahren mit den Bausteinen, die in der Landwirtschaft tatsächlich gebraucht werden.
Unfälle treten unerwartet ein, in der Arbeit wie in der Freizeit. Betriebliche und private Absicherung ergänzen den gesetzlichen Schutz.
Bleiben Zahlungen aus oder geraten Abnehmer in Schwierigkeiten, trifft das die Liquidität unmittelbar, oft mitten in der Saison.
Qualifizierte Mitarbeitende gewinnen und binden, einschließlich Versorgungskonzepten für Geschäftsführung und Unternehmensleitung.
Fütterung, Melktechnik, Lenksysteme und Buchhaltung hängen an Software und Netzverbindungen. Wir bewerten, wie stark Ihr Betrieb davon abhängt, und dimensionieren die Deckung entsprechend.
Ersatz des Ertragsausfalls, wenn Melktechnik, Fütterung oder Steuerung nach einem Angriff stillstehen.
Kosten für Bereinigung, Wiederherstellung von Daten und Neuaufbau betroffener Systeme, einschließlich externer IT-Dienstleister.
Absicherung der Folgen von Ransomware, inklusive Krisenberatung und forensischer Aufklärung.
Ansprüche, wenn personenbezogene oder betriebliche Daten von Abnehmern, Lieferanten und Mitarbeitenden abfließen.
Begleitung bei behördlichen Meldungen und Verfahrenskosten im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall.
Bei GmbH, GmbH & Co. KG und Genossenschaften haften Organe persönlich und unbegrenzt mit dem privaten Vermögen. Deshalb prüfen wir diesen Baustein bei entsprechender Rechtsform grundsätzlich mit.
Abwehr und Ausgleich von Ansprüchen aus Entscheidungen der Geschäftsführung, auch Jahre nach der Entscheidung.
Ansprüche der eigenen Gesellschaft ebenso wie Forderungen von Gesellschaftern, Banken, Abnehmern oder Behörden.
Übernahme von Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten, auch bei unberechtigten Ansprüchen.
Einbeziehung von Vorstand, Aufsichtsrat und Beiratsmitgliedern entsprechend der Satzung.
Absicherung für den Zeitraum nach dem Wechsel aus dem Amt, weil Ansprüche verzögert geltend gemacht werden.
Kontrollen, Auflagen und Förderbedingungen erzeugen ein Verfahrensrisiko, das mit klassischem Rechtsschutz nicht abgedeckt ist. Wir setzen die Bausteine passend zu Rechtsform und Betriebsgröße zusammen.
Streitigkeiten aus Liefer-, Pacht-, Kauf- und Dienstleistungsverträgen, von der Maschinenlieferung bis zur Abnahmevereinbarung.
Verteidigung bei Vorwürfen aus der betrieblichen Tätigkeit, etwa im Umwelt-, Tierschutz- oder Arbeitsschutzrecht.
Verfahren rund um Förderauflagen, Kontrollergebnisse und Sanktionsbescheide, einschließlich der Vertretung gegenüber Behörden.
Auseinandersetzungen mit Beschäftigten und Saisonkräften sowie Verfahren gegenüber Sozialversicherungsträgern.
Ergänzungen entsprechend Rechtsform, Betriebszweigen und Nebenbetrieben, auch für Genossenschaften und Lohnunternehmen.
Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft deckt einen Teil ab, aber nicht die dauerhafte Einschränkung, den Umbau und die fehlende Arbeitskraft im Betrieb. Genau dort setzt die private und betriebliche Unfallversicherung an.
Absicherung bei Arbeit und Freizeit, weil sich beides im landwirtschaftlichen Alltag nicht trennen lässt.
Kapitalleistung bei dauerhafter Einschränkung, damit Umbauten, Umschulung und Ersatzarbeitskraft finanzierbar bleiben.
Absicherung von Mitarbeitenden und Saisonkräften über einen Rahmenvertrag, ohne Einzelanmeldung.
Einbeziehung mitarbeitender Familienangehöriger, die häufig keinen eigenen Versicherungsschutz haben.
Kosten für Rettung, Transport und ergänzende Behandlungen über die gesetzliche Leistung hinaus.
Zwischen Lieferung und Zahlungseingang liegen Wochen, in denen der Betrieb vorfinanziert. Fällt ein Abnehmer aus, fehlt der Betrag genau dann, wenn Betriebsmittel und Löhne fällig sind.
Ausgleich offener Forderungen bei Insolvenz oder dauerhaftem Zahlungsverzug Ihrer Handelspartner.
Laufende Bewertung der Abnehmer durch den Versicherer, bevor eine größere Partie ausgeliefert wird.
Festgelegte Limite, die zeigen, welches Volumen pro Handelspartner wirtschaftlich vertretbar ist.
Übernahme von Mahnung und Beitreibung, damit die Zeit nicht im eigenen Büro gebunden ist.
Einbeziehung von Lieferungen ins Ausland, bei denen Rechtsdurchsetzung und Bonität schwerer einzuschätzen sind.
Qualifiziertes Personal ist in der Landwirtschaft knapp. Eine betriebliche Altersversorgung ist das Instrument, das im Bewerbungsgespräch wirkt und langfristig bindet, bei planbarem Aufwand für den Betrieb.
Umsetzung der gesetzlichen Pflicht zum Zuschuss und Einordnung in ein Modell, das für den Betrieb kalkulierbar bleibt.
Auswahl zwischen Direktversicherung, Unterstützungskasse und weiteren Wegen, passend zu Größe und Struktur des Betriebes.
Eigene Konzepte für Betriebsleitung und Gesellschafter-Geschäftsführer, abgestimmt auf Rechtsform und Entnahmestruktur.
Prüfung bestehender Zusagen, damit keine Einstandspflicht aus alten Verträgen im Betrieb liegen bleibt.
Unterlagen, Mitarbeiterinformation und laufende Betreuung, damit der Baustein im Alltag nicht zum Verwaltungsthema wird.
Jeder landwirtschaftliche Betrieb ist anders aufgestellt. Deshalb prüfen wir zuerst, welches Risiko überhaupt trägt, und sprechen erst danach über Verträge.
Sobald Melktechnik, Fütterung, Lenksysteme oder Buchhaltung digital laufen, ist ein Ausfall ein Betriebsunterbrechungsschaden. Wir bewerten, wie stark Ihr Betrieb davon abhängt, und dimensionieren entsprechend.
Entscheidend ist nicht die Fläche, sondern die Rechtsform. Bei GmbH, GmbH & Co. KG und Genossenschaften haften Organe persönlich, dort prüfen wir grundsätzlich mit.
Nur mit dem entsprechenden Baustein. Viele bestehende Verträge enthalten ihn nicht; wir prüfen das im Rahmen der Bestandssichtung.
Ja. Sinnvoll ist aber die Einordnung in Ihr Gesamtkonzept, damit sich Deckungen nicht doppeln und keine Lücke zwischen den Verträgen entsteht.
Ein Termin, eine Bestandssichtung, eine klare Empfehlung. Ohne Verpflichtung und ohne Produktliste.