Eine Biogasanlage ist ein Industriebetrieb auf dem Hof: Fermenter, BHKW, Steuerung und Einspeisung. Neben dem Sachschaden entscheidet vor allem der Ertragsausfall über die wirtschaftlichen Folgen.
Sachschaden und Ertragsausfall gehören bei Biogas zusammen. Die markierten Bereiche bestimmen, wie lange eine Anlage nach einem Schaden ohne Einspeisung bleibt.
Rührwerk, Folie, Betonhülle. Ein Schaden am Fermenter stoppt den biologischen Prozess. Der Wiederanlauf dauert Wochen.
Zweite Gärstufe und Gärrestlager. Technisch weniger komplex, im Schadenfall aber ebenso ertragsrelevant.
Speicherfolie und Gasstrecke. Sicherheitstechnik mit direkter Wirkung auf die Einspeisefähigkeit.
Das Herz der Anlage. Motorschäden am BHKW sind der klassische Fall, in dem Ertragsausfall den Sachschaden übersteigt.
Ohne Substrat keine Einspeisung. Vorräte, Silageplatte und Zuführung gehören in die Deckung.
Bereich antippen oder mit der Maus überfahren.
Eine Biogasanlage läuft im Dauerbetrieb: Fermenter, Rührwerke, Gasspeicher, BHKW, Steuerung und Einspeisung greifen ineinander. Fällt ein Glied aus, steht nicht nur Technik still, sondern auch die Einspeisevergütung.
Explosion am Gasspeicher, Zündquellen im BHKW-Container, Überspannungsschäden verursacht durch Gewitter.
Motorschaden am BHKW, Getriebe- und Rührwerksschäden, Defekte an Pumpen, Verdichtern und Gasaufbereitung.
Jeder Stillstandstag kostet Vergütung. Lange Lieferzeiten für Ersatzaggregate verlängern den Ausfall zusätzlich.
Auslaufender Gärrest, undichte Leitungen oder ein Fermenterschaden mit wassergefährdenden Stoffen.
Beschädigte Tragluftdächer und Foliengasspeicher, Frostschäden an Leitungen und Messtechnik.
Wir versichern die Anlage nicht als Gebäude mit Motor, sondern als zusammenhängenden Produktionsprozess: Substrat rein, Strom und Wärme raus. Entscheidend sind Ertragsausfall, Haftungslage und die richtige Bewertung der Technik.
Fermenter, Nachgärer, Gärrestlager, Foliengasspeicher, Feststoffeintrag, Verrohrung und Steuerungstechnik zum Neuwert.
Bruch, Bedienfehler, Kurzschluss und Überspannung am Blockheizkraftwerk, an Gasaufbereitung, Rührwerken und Pumpen.
Absicherung der entgangenen EEG-Vergütung und Wärmeerlöse über eine Haftzeit, die zu realen Wiederbeschaffungszeiten passt.
Gärrest- und Gasaustritt, Gewässerschäden, Sanierungskosten sowie Ansprüche aus dem Anlagenbetrieb.
Abgrenzung zu Hof, Fuhrpark und Substratlager, damit keine Lücke zwischen Landwirtschafts- und Industriedeckung entsteht.
Schäden an Biogasanlagen sind selten spektakulär und fast immer teuer: Was zählt, ist die Zeit bis zur Wiederinbetriebnahme.
Nach einem Lagerschaden fällt das Blockheizkraftwerk aus, das Ersatzaggregat hat mehrere Wochen Lieferzeit.
Maschinenversicherung übernimmt die Instandsetzung, der Ertragsausfallbaustein trägt die entgangene Vergütung.
Ein Sturm beschädigt das Tragluftdach des Nachgärers, die Gasspeicherung muss abgefahren werden.
Ersatz der Folienhülle und Absicherung des reduzierten Anlagenbetriebs bis zur Reparatur.
Eine undichte Leitung führt zu Gärrestaustritt in den angrenzenden Graben, die Behörde ordnet Sanierung an.
Umweltschadens- und Haftpflichtdeckung tragen Sanierungs- und Gutachterkosten sowie berechtigte Ansprüche.
Ein technischer Defekt löst einen Brand im Containermodul aus, angrenzende Steuerungstechnik wird zerstört.
Sachschaden und Folgekosten der Steuerung werden ersetzt, die Wiederinbetriebnahme fachlich begleitet.
Eine gute Absicherung beginnt lange vor dem eigentlichen Versicherungsvertrag. Dabei sprechen wir die gleiche Sprache wie unsere Kunden.
Auf Basis der Wiederherstellungskosten von Bau- und Anlagentechnik, nicht nach Buchwert. Wir gehen die Anlagenteile mit Ihnen durch: Fermenter, Gasspeicher, Eintrag, Verrohrung, BHKW, Gasaufbereitung und Steuerung.
Sie muss zur realistischen Wiederbeschaffungszeit passen. Bei Sonderaggregaten und Gasaufbereitung sind zwölf Monate häufig zu knapp bemessen.
Sachschäden von außen ja, innere Betriebsschäden nur über die Maschinenversicherung. Diese Kombination prüfen wir immer, weil dort die häufigsten Schäden liegen.
Ja, wenn sie erfasst sind. Silo- und Fahrsiloflächen sowie Gärrestbehälter nehmen wir ausdrücklich mit in die Aufstellung auf.
Jeder landwirtschaftliche Betrieb stellt unterschiedliche Anforderungen. Deshalb nehmen wir uns Zeit, Ihren Betrieb persönlich kennenzulernen.